Wechsel: Gymnasium zur Realschule
Wechselmöglichkeit ohne Prüfung
Gymnasiast | Zeitpunkt des Übergangs | der Wechsel erfolgt in die | Voraussetzungen |
der Klassen 5 bis 8 | Ende des ersten Schulhalbjahres | entsprechende Klasse der Realschule | - wenn er nach der Versetzungsordnung für Gymnasien oder Realschulen hätte versetzt werden können
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der Klassen 5 bis 8 | Ende des zweiten Schulhalbjahres | nächsthöhere Klasse der Realschule | - wenn er im Gymnasium versetzt wurde oder nach der Versetzungsordnung für Realschulen hätte versetzt werden können
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der Klassen 5 bis 8, der nach der Versetzungsordnung für Gymnasien oder für Realschulen nicht hätte versetzt werden können | Ende des ersten Schulhalbjahres | entsprechende Klasse der Realschule | - wenn er in den Klassen 5 und 6 eine entsprechende Bildungsempfehlung des bisher besuchten Gymnasiums erhalten hat oder
- wenn die aufnehmende Realschule in den Klassen 7 und 8 nach Beratung mit dem bisher besuchten Gymnasium zur Annahme gelangt, dass der Schüler den Anforderungen voraussichtlich gewachsen sein wird
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der Klassen 5 bis 8, der nach der Versetzungsordnung für Gymnasien oder für Realschulen nicht hätte versetzt werden können | Ende des zweiten Schulhalbjahres | nächsthöhere Klasse der Realschule | - wenn er in den Klassen 5 und 6 eine entsprechende Bildungsempfehlung erhalten hat oder
- wenn die aufnehmende Realschule in den Klassen 7 und 8 nach Beratung mit dem bisher besuchten Gymnasium zur Annahme gelangt, dass der Schüler den Anforderungen voraussichtlich gewachsen sein wird
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der Klasse 9 | Ende des ersten Schulhalbjahres | entsprechende Klasse der Realschule | - wenn er nach der Versetzungsordnung des Gymnasiums hätte versetzt werden können
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der Klasse 9 | Ende des zweiten Schulhalbjahres | Klasse 10 der Realschule | - wenn er am Gymnasium versetzt wurde
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Wechselmöglichkeit mit Prüfung
Gymnasiast | Zeitpunkt des Übergangs | der Wechsel erfolgt in die | Voraussetzungen |
der Klassen 5 bis 8, der die Anforderungen der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllt | Ende des ersten Schulhalbjahres | entsprechende Klasse der Realschule | Aufnahmeprüfung der Realschule: - der Schüler muss Leistungen bringen, die erwarten lassen, dass er den Anforderungen der Realschule gewachsen sein wird
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Klassen 5 bis 8, der die Anforderungen der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllt | Ende des zweiten Schulhalbjahres | nächsthöhere Klasse der Realschule | Aufnahmeprüfung der Realschule: - der Schüler muss Leistungen bringen, die erwarten lassen, dass er den Anforderungen der Realschule gewachsen sein wird
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der Klasse 9, der die Anforderung der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllt | Ende des ersten Schulhalbjahres | nächstniedrigere Klasse der Realschule | - Aufnahmeprüfung der Realschule
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der Klasse 9, der die Anforderung der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfüllt | Ende des zweiten Schulhalbjahres | Wiederholung der Klasse an der Realschule | - Aufnahmeprüfung der Realschule
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Hinweis: Schüler der Klassen 5 bis 10 des Gymnasiums, die nicht versetzt wurden und die Klasse am Gymnasium wiederholen könnten, können die entsprechende Klasse auch an der Realschule wiederholen.