Die Stadt Bad Urach hat beschlossen, ein informelles Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, um einen geeigneten Projektentwickler zur Entwicklung, dem Bau und ggfs. späteren Betrieb eines Windparks auf ihrer Gemarkung auszuwählen. Begleitet wird der gesamte Prozess von endura kommunal aus Freiburg.
Bei den ausgeschriebenen Flächen handelt sich um die südlichen Flächen des vom Regionalverband Neckar-Alb ausgewiesenen Windvorranggebiets RT-17 auf Bad Uracher Gemarkung.
Dieses Auswahlverfahren unterliegt keinerlei gesetzlicher Ausschreibungspflicht nach UVGO, VOF oder VOL. Hierauf sei an dieser Stelle explizit hingewiesen.
Nach der Ausschreibung der oben genannten Flächen haben bis zur Abgabefrist am 20. Juni 2024 insgesamt vier Projektentwickler ein entsprechendes Angebot abgegeben. Bei der Ausschreibung und Bewertung der Angebote wurde die Stadt Bad Urach durch die Kommunalberatung endura kommunal GmbH aus Freiburg unterstützt.
Die eingereichten Angebote wurden von der endura kommunal GmbH nach den zuvor abgestimmten Kriterien und deren Gewichtungen bepunktet und ausgewertet. Das Gesamtergebnis der Angebotsbewertung wurde im Rahmen eines Auswertungsworkshops mit der Vergabegruppe analysiert und diskutiert.
Nach Bewertung und Diskussion, sowie dem Abgleich mit den kommunalen Zielen wurden drei Bieter von der Vergabegruppe für die Bietergespräche ausgewählt. Im Rahmen dieser Bietergespräche hatten die eingeladenen Unternehmen die Möglichkeit ihre Angebotspräsentation mit Schwerpunkt auf die Wirtschaftlichkeit, das Windparklayout, sowie zu Möglichkeiten der finanziellen und teilhaberischen Beteiligungsmöglichkeiten persönlich vorzustellen.
Im Anschluss an die Unternehmenspräsentationen fand eine intensive Beratungsrunde der Vergabegruppe statt. Hierbei wurde das Gesamtangebot der SOWITEC operation GmbH in Kooperation mit den Stadtwerken Tübingen einstimmig für am attraktivsten und mit den kommunalen Zielen am meisten deckungsgleich befunden. Die SOWITEC entwickelt dabei für die Stadtwerke Tübingen den Windpark, wobei die Stadtwerke Tübingen im Anschluss ein exklusives Vorkaufsrecht besitzen, welches sie nach eigener Aussage definitiv ausüben wollen.
Die Vergabeempfehlung wurde dem Ortschaftsrat Hengen am 16.09.2024 und dem Gemeinderat in der Sitzung am 24.09.2024 vorgestellt. Zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen mit der SOWITEC für die Entwicklung eines Windparks auf Bad Uracher Gemarkung wurde in den oben genannten Sitzungen Beschluss gefasst.
Der Regionalverband Neckar-Alb hat laut Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg den gesetzlichen Auftrag, Gebiete für Wind- und Solarenergienutzung im Umfang von mindestens 2% der Fläche der Region Neckar-Alb auszuweisen. Diesen Auftrag setzt der Regionalverband im Rahmen der Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie um. Die Teilfortschreibungen ergänzen, sobald sie rechtskräftig sind, den bestehenden Regionalplan Neckar-Alb 2013.
Die Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie werden aktuell im Rahmen eines intensiven Planunsprozesses erarbeitet. Am Ende dieses Prozesses enthalten die Teilfortschreibungen neben einer zeichnerischen Darstellung der Flächenkulisse in der Raumnutzungskarte jeweils einen Textteil, der die raumplanerischen Grundsätze und Ziele für die Weiterentwicklung der Region im Bereich Solar- und Windenergie erklärt.
Nähere Informationen und der aktuelle Stand der Planungen können unter dem nachfolgenden Link eingesehen werden:
Telefon: 07125 156-105
E-Mail: Soos.Viktoria(at)bad-urach.de