Die Wahl findet am 20. Oktober 2024 statt. Sollte im ersten Wahlgang keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten, dann findet am 10. November 2024 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt.
Rechtsgrundlagen für die Wahl sind die Gemeindeordnung (GemO), das Kommunalwahlgesetz (KomWG BW) sowie die Kommunalwahlordnung (KomWO BW). Die Bürgermeisterwahl findet als Mehrheitswahl statt (jeder Wähler/jede Wählerin hat eine Stimme).
Dienstleistungen und Ansprechpartner zur Wahl finden Sie hier.
Aktives Wahlrecht - Wer darf wählen?
Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmenabgabe zu beteiligen.
Bei der Bürgermeisterwahl der Stadt Bad Urach sind Sie wahlberechtigt, wenn Sie
Voraussetzung für die Wahlberechtigung ist also, dass man spätestens am 20. Juli 2024 nach Bad Urach zugezogen oder die Hauptwohnung in Bad Urach gegründet haben muss. Alle Personen, die nach dem 20. Juli 2024 in Bad Urach zuziehen oder hier ihre Hauptwohnung begründen, sind grundsätzlich nicht wahlberechtigt.
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz bilden die Personen, die ihr Bürgerrecht in Bad Urach durch Wegzug oder durch Verlegung der Hauptwohnung verloren haben, jedoch vor dem Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in Bad Urach zuziehen oder nach Bad Urach ihre Hauptwohnung verlegen. Solche Personen werden mit ihrer Rückkehr automatisch wieder Bürgerin/Bürger (ohne Wartezeit von drei Monaten). Allerdings nur dann, wenn das Bürgerrecht bereits beim Wegzug bzw. bei Verlegung der Hauptwohnung bestanden hat.
Trifft dies auf Sie zu, so müssen Sie, um an der Wahl teilnehmen zu können, bis zum 29. September 2024 bei der Stadtverwaltung Bad Urach, Marktplatz 8-9, 72574 Bad Urach einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Das erforderliche Antragsformular erhalten sie bei Ihrer Anmeldung oder auf Nachfrage beim Bürgerbüro der Gemeinde Ofterdingen.
Wahlberechtigt sind auch Deutsche und EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich gewöhnlich in Bad Urach aufhalten, aber keinen festen Wohnsitz haben.
Passives Wahlrecht - Wer darf gewählt werden?
Das passive Wahlrecht bei der der Bürgermeisterwahl ist das Recht, für das Amt des Bürgermeisters (m/w/d) zu kandidieren.
Sie können kandidieren, wenn Sie:
Deutscher (m/w/d) im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind oder Unionsbürger (m/w/d) sind und in Deutschland wohnen (es muss nicht der Ort sein, für den Sie als Bürgermeister (m/w/d) kandidieren),
wenn Sie am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Nicht wählbar ist, wer
vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
als Beamter (m/w/d) im förmlichen Disziplinarverfahren durch Urteil aus dem Dienst entfernt worden oder gegen wen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eine entsprechende Maßnahme verhängt worden ist (dieser Ausschlussgrund gilt für die auf das abgeschlossene Verfahren fünf folgenden Jahre),
wegen einer vorsätzlichen Tat in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, die bei einem Beamten (m/w/d) zur Beendigung des Beamtenverhältnisses führt (dieser Ausschlussgrund gilt für die auf das abgeschlossene Verfahren fünf folgenden Jahre).
Unionsbürger (m/w/d) sind darüber hinaus auch dann nicht wählbar, wenn sie infolge einer Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen.
Der Gemeindewahlausschuss beschließt über die Zulassung der Bewerbungen. Er lässt eine Bewerbung zu, wenn sie allen Anforderungen entspricht (z.B. Form, Frist, erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften)
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Urach zur Bürgermeisterwahl am 20. Oktober 2024
Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl
Öffentliche Bekanntmachung Einsicht in das Wählerverzeichnis
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerber
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Bürgermeisterwahl
Briefwahl bei der Bürgermeisterwahl 2024
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Bad Urach eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben.
Die Ausgabe der Wahlbenachrichtigungen stellt den offiziellen Beginn der möglichen Antragstellung zur Briefwahl dar. Die Zustellung der beantragten Wahlunterlagen oder auch alternativ die persönliche Abholung der Dokumente ist erst möglich, sobald die Stimmzettel vorliegen. Dies wird voraussichtlich ab Anfang Oktober der Fall sein.
Ihre Briefwahlunterlagen können Sie schriftlich per Post, Fax 07125 156-379 oder E-Mail buergerservice(at)bad-urach.de beantragen. Eine Antragstellung über das Telefon ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich.
Den schriftlichen Antrag senden Sie bitte an folgende Adresse:
Stadt Bad Urach
Bürgerbüro
Marktplatz 8-9
72574 Bad Urach
Hier finden Sie am der Tag der Wahl das vorläufige Wahlergebnis beziehungsweise entsprechende Hochrechnungen.