Bürgermeisterwahl 2024

Die Wahl findet am 20. Oktober 2024 statt. Sollte im ersten Wahlgang keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten, dann findet am 10. November 2024 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt.

Rechtsgrundlagen für die Wahl sind die Gemeindeordnung (GemO), das Kommunalwahlgesetz (KomWG BW) sowie die Kommunalwahlordnung (KomWO BW). Die Bürgermeisterwahl findet als Mehrheitswahl statt (jeder Wähler/jede Wählerin hat eine Stimme).

Dienstleistungen und Ansprechpartner zur Wahl finden Sie hier.