Die Stadt Bad Urach hat beschlossen, ein informelles Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, um einen geeigneten Projektentwickler zur Entwicklung, dem Bau und ggfs. späteren Betrieb eines Windparks auf ihrer Gemarkung auszuwählen. Begleitet wird der gesamte Prozess von endura kommunal aus Freiburg.
Bei den ausgeschriebenen Flächen handelt sich um die südlichen Flächen des vom Regionalverband Neckar-Alb ausgewiesenen Windvorranggebiets RT-17 auf Bad Uracher Gemarkung.
Dieses Auswahlverfahren unterliegt keinerlei gesetzlicher Ausschreibungspflicht nach UVGO, VOF oder VOL. Hierauf sei an dieser Stelle explizit hingewiesen.
Bis zum 20. Juni 2024 hatten Projektentwickler die Möglichkeit hierfür Angebote einzureichen.
Der Regionalverband Neckar-Alb hat laut Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg den gesetzlichen Auftrag, Gebiete für Wind- und Solarenergienutzung im Umfang von mindestens 2% der Fläche der Region Neckar-Alb auszuweisen. Diesen Auftrag setzt der Regionalverband im Rahmen der Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie um. Die Teilfortschreibungen ergänzen, sobald sie rechtskräftig sind, den bestehenden Regionalplan Neckar-Alb 2013.
Die Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie werden aktuell im Rahmen eines intensiven Planunsprozesses erarbeitet. Am Ende dieses Prozesses enthalten die Teilfortschreibungen neben einer zeichnerischen Darstellung der Flächenkulisse in der Raumnutzungskarte jeweils einen Textteil, der die raumplanerischen Grundsätze und Ziele für die Weiterentwicklung der Region im Bereich Solar- und Windenergie erklärt.
Nähere Informationen und der aktuelle Stand der Planungen können unter dem nachfolgenden Link eingesehen werden: