Baugesuche
Bei Neubauten und Abriss von Gebäuden oder Anbauten an Gebäude benötigen Sie eine Baugenehmigung. Für Nutzungsänderungen von Gebäuden ist ebenfalls eine Baugenehmigung notwendig.
Nach Einreichung der Baugesuchsunterlagen werden zunächst die Nachbaranhörung und die Anhörung der zuständigen Fachämter (Bezirksschornsteinfegermeister, Stromversorger usw.) durchgeführt. Bei Bauvorhaben in den Stadtteilen Hengen, Seeburg, Sirchingen und Wittlingen wird der Ortschaftsrat um Beratung gebeten. Je nach Umfang und Brisanz der geplanten Bausubstanz muss nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen die Zustimmung des Gemeinderats erfolgen. Erst dann kann die Baugenehmigung ausgefertigt werden. Dauer in der Regel 4 - 6 Wochen
Es gibt folgende Verfahren:
- Baugenehmigungsverfahren
- Kenntnisgabeverfahren
- Bauvoranfrageverfahren
- Verfahrensfreie Bauvorhaben
- Barrierefreies Bauvorhaben
- Statische Prüfung
.
Für eine Antragstellung werden benötigt:
Baugesuch in mindestens 3-facher Ausfertigung, diese beinhalten:
- Lageplan M 1 : 500 mit schriftlichem Teil
- Grundrisspläne Gebäudeschnitte
- Ansichten
- Entwässerungsplan
Gebühren
4 - 5 Promille der Baukosten
Formulare
Ansprechpartner
Epple, Manuela
Telefon: 07125/156-223
Telefax: 07125/156-212
E-Mail: Epple.Manuela@bad-urach.de
Marktplatz 8-9, Zimmer 126
Wilhelm, Tim
Telefon: 07125/156-220
Telefax: 07125/156-212
E-Mail: Wilhelm.Tim@bad-urach.de
Marktplatz 8-9, Zimmer 124