Bauüberwachung
In Abhängigkeit der genehmigten Nutzung, des baulichen Brandschutzes und der Größe von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen werden nach Abschluss bestimmter Arbeiten Rohbau- bzw. Schlussabnahmen von der Baurechtsbehörde durchgeführt. Die gemehmigten Bauvorhaben werden allgemein auf die Einhaltung der Baugenehmigung stichprobenartig kontrolliert. In der Baugenehmigung wird mittels einer Auflage die Erfordernis einer Bauüberwachung und den entsprechenden Abnahmen vorgegeben.
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Der Bauherr oder der für das Bauvorhaben zuständige Bauleiter beantragt mittels der Baugenehmigung beigefügten Bauüberwachungsanzeigen die entsprechende Bauabnahme. Der Abnahmetermin wird dann telefonisch mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbart.
Gebühren
Die Gebühren für die Bauüberwachung und Bauabnahmen sind in der Baugenehmigungsgebühr enthalten.
Ansprechpartner
Wilhelm, Tim
Telefon: 07125/156-220
Telefax: 07125/156-212
E-Mail: Wilhelm.Tim(at)bad-urach.de
Marktplatz 8-9, Zimmer 209
Schlatter, Judith
Telefon: 07125/156-226
Telefax: 07125/156-212
E-Mail: schlatter.judith[a]bad-urach.de
Marktplatz 8-9, Zimmer 206