Beglaubigte Abschrift des als Eheregister fortgeführten Familienbuchs
Ein als Eheregister fortgeführtes Familienbuch wurde bis 31.12.2008 bei jeder Eheschließung vor einem deutschen Standesbeamten angelegt. Es wird auf dem Standesamt der Eheschließung fortgeführt.
Familienbücher, die auf Antrag angelegt wurden (bei Eheschließung im Ausland), werden bei dem Standesamt fortgeführt, an dessen Ort Sie am 24.02.2007 Ihren Hauptwohnsitz hatten.
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Benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift aus einem als Eheregister fortgeführten Familienbuch, so können Sie diese telefonisch, per e-mail oder mit diesem Formular (bitte ausdrucken und ausfüllen) auf dem Standesamt anfordern. Sobald die von Ihnen überwiesene Gebühr beim Standesamt eingegangen ist, wird Ihnen die angeforderte Urkunde zugesandt.
Gebühren
Die Gebühr für eine beglaubigte Abschrift eines als Eheregister fortgeführten Familienbuchs beträgt 12,-- Euro.
Ansprechpartner
Manz, Sabine
Telefon: 07125/156-395
Telefax: 07125/156-102
E-Mail: Manz.Sabine(at)bad-urach.de
Marktplatz 8-9, Zimmer E04
Tröster, Andrea
Telefon: 07125/156-397
Telefax: 07125/156-102
Email: troester.andrea(at)bad-urach.de
Marktplatz 8-9, Zimmer E16
John, Sabine
Telefon: 07125/156-396
Telefax: 07125/156-102
E-Mail: John.Sabine(at)bad-urach.de
Marktplatz 8-9, Zimmer E03
Jaschinski, Tanja
Telefon: 07125/156-398
Telefax: 07125/156-102
Email: jaschinski.tanja(at)bad-urach.de
Zimmer E04