Ehefähigkeitszeugnis
Möchte ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland die Ehe schließen, benötigt er hierzu für manche Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis. Welcher Staat ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, kann beim zuständigen Generalkonsulat erfragt werden.
Das Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes (bzw. des letzen Wohnsitzes) in Deutschland. Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist die Vorlage verschiedener Urkunden von beiden Verlobten notwendig.
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Welche Unterlagen für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigt werden, erfragen Sie bitte direkt bei dem für Sie zuständigen Standesamt.
Nach der Eheschließung im Ausland sollten Sie Ihre ausländische Heiratsurkunde beim Standesamt Ihres Wohnortes vorlegen, damit Ihre Eheschließung registriert werden kann. Außerdem klärt Sie das Standesamt darüber auf, ob noch eine nachträgliche Namenserklärung aufgenommen werden muss.
Ist einer der beiden Verlobten deutsch, besteht auch die Möglichkeit auf Nachbeurkundung der Eheschließung im deutschen Eheregister.
Da auf verschiedenen ausländischen Urkunden eine überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) angebracht werden muss, sollten Sie sich bereits vorab erkundigen, welche Art von Beglaubigung notwendig ist.
Fristen
Ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis ist ab Ausstellungsdatum sechs Monate gültig, d.h. innerhalb dieses Zeitraums muss die Eheschließung stattfinden.
Gebühren
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses (beide Verlobte deutsch): 40,00 Euro
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses (mit Auslandsbeteiligung): 80,00 Euro
Ansprechpartner
Manz, Sabine
Telefon: 07125/156-395
Telefax: 07125/156-102
E-Mail: Manz.Sabine(at)bad-urach.de
Marktplatz 8-9, Zimmer E04
John, Sabine
Telefon: 07125/156-396
Telefax: 07125/156-102
E-Mail: John.Sabine(at)bad-urach.de
Marktplatz 8-9, Zimmer E03
Jaschinski, Tanja
Telefon: 07125/156-398
Telefax: 07125/156-102
Email: jaschinski.tanja(at)bad-urach.de
Zimmer E04