Gaststättenerlaubnis
Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis.
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann auch nichtrechtsfähigen Vereinen erteilt werden.
Der Erlaubnis bedarf nicht, wer
- alkoholfreie Getränke,
- unentgeltliche Kostproben,
- zubereitete Speisen oder
- in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste
verabreicht.
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Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Führungszeugnis (Belegart 0), bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen
- Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9), bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen
- Kopie des Pachtvertrages
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz oder Gesundheitszeugnis (vom Gesundheitsamt Reutlingen)
- Pass/Ausweis
- bei Ausländern Aufenthaltserlaubnis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
Zum Betrieb einer Gaststätte ist eine Gewerbeanmeldung notwendig.
Gebühren
Die Gebühr der Gaststättenerlaubnis setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, der zur Verfügung stehenden Schankfläche sowie ggf. einem Anteil des Pachtpreises (örtliche Lage).
Formulare
Ansprechpartner
Ruopp, Gabriele
Telefon: 07125/156-331
Telefax: 07125/156-379
E-Mail: Ruopp.Gabriele(at)bad-urach.de
Marktplatz 8-9, Zimmer E17
Wagner, Jochen
Telefon: 07125/156-330
Telefax: 07125/156-379
Email: Wagner.Jochen(at)bad-urach.de
Marktplatz 8-9, Zimmer E18