Hundesteuer
Sie halten einen oder mehrere Hunde, die über 3 Monate alt sind? Dann müssen Sie diese Hunde bei der Stadtverwaltung anmelden, denn für Hunde, die über 3 Monate alt sind, wird eine Hundesteuer erhoben.
Informationen über Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen entnehmen Sie bitte unserer Hundesteuersatzung.
Sollten Sie Ihren Hund nicht anmelden, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.
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Melden Sie Ihren Hund bzw. Ihre Hunde bitte bei der Stadtverwaltung an. Ein schriftlicher Hundesteuerbescheid sowie die Hundesteuermarke werden Ihnen dann zugestellt. Die Abmeldung erfolgt ebenfalls durch schriftliche Mitteilung an die Verwaltung; sollte der Hund verstorben sein, so ist ein entsprechender Nachweis beizufügen.
Fristen
Sie müssen Ihren Hund bzw. Ihre Hunde innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung, oder spätestens einen Monat nach Erreichen des steuerbaren Alters (3 Monate) bei der Stadt Bad Urach anmelden.
Jahressteuer
1 Hund: 102,00 EURO
jeder weitere Hund: 204,00 EURO
Kampfhunde und gefährliche Hunde: 660,00 EURO
Formulare
Abmeldung einer Hundehaltung (PDF)
Anmeldung einer Hundehaltung (PDF)
SEPA Lastschriftmandat (PDF)
Widerruf eines SEPA-Lastschriftmandats (PDF)
Satzungen
Hundesteuersatzung (PDF)
Ansprechpartner
Kimmerle-Juravle, Nicole
Telefon: 07125/156-161
Telefax: 07125/156-102
E-Mail: kimmerle-juravle.nicole(at)bad-urach.de
Marktplatz 8-9, Zimmer 109