Rundfunk- u. Fernsehgebührenbefreiung
Befreit werden können Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen wie z.B.:
- Behinderte mit dem Vermerk RF auf dem Schwerbehindertenausweis
- Empfänger von Hilfe zur Pflege und Pflegezulagen
- Empfänger von Hartz IV bzw. Leistungen nach SGB XII und Grundsicherung
Zuständig für die Befreiung ist die Gebühreneinzugszentrale.
.
Formeller Antrag muss gestellt werden.
Fristen
Die Befreiiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag bei der GEZ eingegangen ist.
Formulare
Anträge erhält man beim Fachbereich 3, Soziales.
Ansprechpartner
Schempp, Nicola
Telefon: 07125/156-387
Telefax: 07125/156-379
Email: Schempp.Nicola(at)bad-urach.de
Marktplatz 8-9, Zimmer E07