Schwerbehinderten Parkerleichterungen
Schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG) können bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die sie berechtigt, an Stellen zu parken, an denen sonstigen Verkehrsteilnehmern das Parken nicht erlaubt ist. Zudem besteht die Möglichkeit, einen individuellen Behindertenparkplatz bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
Für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, die keine Fahrerlaubnis besitzen, sowie für blinde Menschen, die auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind und die sich nur mit fremder Hilfe bewegen können, kann ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die dann für den Fahrer des Kraftfahrzeuges ausgestellt wird.
Zuständige Stelle ist das für den Wohnort zuständige Landratsamt
Ansprechpartner
Schempp, Nicola
Telefon: 07125/156-387
Telefax: 07125/156-379
Email: Schempp.Nicola(at)bad-urach.de
Marktplatz 8-9, Zimmer E07