Schwerbehindertenausweise
Der Schwerbehindertenausweis dient zum Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft, des Grades der Behinderung und ggf. weiterer gesundheitlicher Merkmale (z.B. gegenüber dem Arbeitgeber, Arbeitsamt, Hauptfürsorgestelle, Finanzamt). Mit Hilfe des Ausweises können Schwerbehinderte die ihnen zustehenden Rechte nach dem Schwerbehindertengesetz in Anspruch nehmen. Hierzu gibt es entsprechende Merkblätter vom Versorgungsamt, die dem schriftlichen Bescheid beigefügt sind.
.
Für die Stadt Bad Urach ist das Versorgungsamt Reutlingen zuständig.
Fristen
Die Schwerbehinderteneigenschaft wird bereits mit dem Eintritt der Behinderung durch Feststellung der Gesundheitsbehörde beim Versorgungsamt Reutlingen erworben.
Formulare
Anträge auf erstmalige Erteilung eines Schwerbehindertenausweises, Verlängerung, Erhöhung des Grades der Behinderung sind beim Fachbereich 3, Soziales erhältlich.
Ansprechpartner
Schempp, Nicola
Telefon: 07125/156-387
Telefax: 07125/156-379
Email: Schempp.Nicola(at)bad-urach.de
Marktplatz 8-9, Zimmer E07