Sterbefälle
Ist der Todesfall in einer Klinik oder einem Alten-/Pflegeheim eingetreten, so wird der Sterbefall von der jeweiligen Verwaltung dem Standesamt schriftlich angezeigt.
Bei Eintreten eines Sterbefalls an einem anderen Ort (z.B. zu Hause) ist der Sterbefall dem Standesamt mündlich anzuzeigen. Die mündliche Anzeige hat persönlich auf dem Standesamt zu erfolgen.
Anzeigepflichtige Personen sind entweder Familienangehörige, der beauftragte Bestatter oder jede andere Person, die beim Tod zugegen war. Derjenige, der einen Sterbefall mündlich anzeigt, muss unbedingt seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
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Das Standesamt beurkundet den Sterbefall und stellt die Sterbeurkunden aus. In der Regel erledigt der beauftragte Bestatter für Sie den Behördengang auf das Standesamt, um die Urkunden abzuholen und an die Friedhofsverwaltung usw. weiterzuleiten. Es wird automatisch eine Sterbeurkunde für die Rentenversicherung und eine für die Sozialversicherung gebührenfrei ausgestellt. Jede weitere Sterbeurkunde ist gebührenpflichtig und muss deshalb von den Angehörigen selbst bestellt werden. Wieviele Urkunden Sie benötigen, wird meist beim Gespräch geklärt, das der Bestatter mit Ihnen führt.
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen.
Gebühren
Sterbeurkunde für Sozialversicherung und gesetzliche Rentenversicherung ist gebührenfrei.
Die Gebühr für jede weitere benötigte Sterbeurkunde (z.B. für das Stammbuch, Banken, Versicherungen) beträgt 12,-- Euro
Ansprechpartner
Manz, Sabine
Telefon: 07125/156-395
Telefax: 07125/156-102
E-Mail: Manz.Sabine(at)bad-urach.de
Marktplatz 8-9, Zimmer E04
Tröster, Andrea
Telefon: 07125/156-397
Telefax: 07125/156-102
Email: troester.andrea(at)bad-urach.de
Marktplatz 8-9, Zimmer E16
John, Sabine
Telefon: 07125/156-396
Telefax: 07125/156-102
E-Mail: John.Sabine(at)bad-urach.de
Marktplatz 8-9, Zimmer E03
Jaschinski, Tanja
Telefon: 07125/156-398
Telefax: 07125/156-102
Email: jaschinski.tanja(at)bad-urach.de
Zimmer E04