Straßenverkehrsangelegenheiten
Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (Geh- und Radwege, Straßen, Plätze) müssen grundsätzlich vorher straßenverkehrsrechtlich durch das Landratsamt Reutlingen genehmigt werden.
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Antragstellung über das Bürgermeisteramt Bad Urach
Fristen
zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten
Gebühren
werden vom Landratsamt Reutlingen festgesetzt. Ggf. fallen Sondernutzngsgebühren nach der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Bad Urach an.
Ansprechpartner
Wagner, Jochen
Telefon: 07125/156-330
Telefax: 07125/156-379
Email: Wagner.Jochen(at)bad-urach.de
Marktplatz 8-9, Zimmer E18