Vergnügungssteuer
Die Stadt Bad Urach erhebt eine Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandsteuer.
Steuergegenstand ist das Aufstellen von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten, die im Stadtgebiet an öffentlich zugänglichen Orten zur Benutzung gegen Entgelt bereitgehalten werden.
Steuerschuldner ist derjenige, für dessen Rechnung die Geräte aufgestellt sind.
Fristen
Geräte und Spieleinrichtungen im Sinne der örtlichen Vergnügungssteuersatzung sind innerhalb von zwei Wochen nach Aufstellung bei der Stadt Bad Urach schriftlich anzumelden.
Die Vergnügungssteuererklärungen sind vom Steuerpflichtigen bis zum 10. Werktag nach Ablauf jeden Kalendermonats beim Steueramt einzureichen.
Steuersätze
Der Steuersatz beträgt für Geräte mit Gewinnmöglichkeit 25 v. H. der Bruttokasse.
Der Steuersatz beträgt für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit aufgestellt
- in Gaststätten und anderen Aufenthaltsorten monatlich 50,00 Euro
- in einer Spielhalle monatlich 100,00 Euro
Steuerfrei sind z. B. Billardtische, Tischfußballgeräte, Dart-Spielgeräte und Flipper.
Formulare
An- und Abmeldung von Spielgeräten (PDF)
Vergnügungssteuererklärung (PDF)
Satzungen
Vergnügungssteuersatzung (PDF)
Ansprechpartner
Schweizer, Marco
Telefon: 07125/156-195
Telefax: 07125/156-102
E-Mail: Schweizer.Marco(at)bad-urach.de
Marktplatz 8-9, Zimmer 107