Wiederannahme eines früheren Namens
Geschiedene oder verwitwete Ehepartner haben die Möglichkeit, ihren Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen wieder anzunehmen.
.
Diese Namenserklärung muss persönlich auf einem beliebigen Standesamt abgegeben werden.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis / Reisepass
- beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch oder Eheurkunde mit Scheidungsurteil als Nachweis für den Familienstand
Fristen
Die Namenserklärung wird erst wirksam mit Eingang auf dem Standesamt der Eheschließung bzw. bei Eingang auf dem Standesamt, bei dem das als Eheregister fortgeführte Familienbuch (bei Anlegung eines Familienbuchs auf Antrag) geführt wird.
In manchen Fällen kann es also sein, dass die Namensänderung nicht sofort wirksam wird.
Gebühren
Beurkundung der Namenserklärung 20,-- Euro
Ansprechpartner
Manz, Sabine
Telefon: 07125/156-395
Telefax: 07125/156-102
E-Mail: Manz.Sabine@bad-urach.de
Marktplatz 8-9, Zimmer 114
John, Sabine
Telefon: 07125/156-396
Telefax: 07125/156-102
E-Mail: John.Sabine@bad-urach.de
Marktplatz 8-9, Zimmer 115
Jaschinski, Tanja
Telefon: 07125/156-397
Telefax: 07125/156-102
Email: jaschinski.tanja@bad-urach.de
Zimmer: 114