Wohnberechtigung
Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt zum Bezug von mit öffentlichen Geldern geförderten Wohnungen, die einem bestimmten Einkommens- oder Personenkreis vorbehalten sind.
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Für eine Antragstellung werden benötigt:
- Einkommensnachweise der letzten 3-4 Monate
- letzer Bescheid über Arbeitslosengeld oder -hilfe
- letzter Rentenbescheid
Formulare
Ansprechpartner
Slogsnat, Tina
Telefon: 07125/156-221
Telefax: 07125/156-212
E-Mail: slogsnat.tina(at)bad-urach.de
Marktplatz 8-9, Zimmer 208