Anerkennung ehrenamtlichen Engagements

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§ 1

Die Stadt zeichnet natürliche Personen, die sich um die Stadt Bad Urach und deren Einwohner besonders verdient gemacht haben, aus.

§ 2

An den Begriff „besonders verdient" sind hohe Anforderungen zu stellen, so dass keine Entwertung der Auszeichnung stattfindet. Die bloße Ausübung eines Ehrenamtes, auch über längere Zeiträume, sowie die tadelfreie Ausübung von Berufspflichten, sind alleine nicht ausreichend. Erforderlich ist ein großer persönlicher Einsatz unter Zurückstellung eigener Interessen, der deutlich über das Normalmaß hinausgeht. Eine Auszeichnung von aktiven Gemeinderäten ist nicht vorgesehen.

§ 3

Vorschlagsrecht für die Verleihung der Auszeichnung haben der Bürgermeister und alle Gemeinderäte. Dritte können Vorschläge über die Genannten einbringen.

§ 4

Über die Verleihung der Auszeichnung berät und entscheidet der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung. Der Beschluss über die Verleihung bedarf der Mehrheit der Stimmen aller anwesenden Mitglieder des Gemeinderats und erfolgt grundsätzlich geheim. Vorschläge zur Verleihung der Auszeichnung sind schriftlich, mit ausführlicher Begründung beim Bürgermeister einzureichen. Die für eine qualifizierte Beurteilung nötigen Unterlagen sind beizufügen.

§ 5

Über die Verleihung der Auszeichnung wird eine Urkunde ausgestellt. Die Urkunde hat folgenden Inhalt: - Name des zu Ehrenden - Würdigung seiner Verdienste für die die Ehrung erfolgt - Datum des Gemeinderatsbeschlusses - Unterschrift des Bürgermeisters 2

§ 6

Die Verleihung der Auszeichnung hat in würdigem Rahmen stattzufinden und ist vom Bürgermeister vorzunehmen. Die Gästeliste ist mit dem zu Ehrenden abzustimmen.

§ 7

Die Auszeichnung kann an jede natürliche Person nur einmal verliehen werden.

§ 8

Die Auszeichnung ist dann zurückzugeben, wenn erwiesen ist, dass die Verleihung unter unzutreffenden Voraussetzungen oder falschen Werturteilen erfolgte. Dies hat der Gemeinderat mit zwei Dritteln der Stimmen aller anwesenden Mitglieder des Gemeinderates festzustellen.

Stand: 12.10.2010