Richtlinien für die Ehrung von Personen für besondere Leistungen im Sport

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§ 1

Die Stadt Bad Urach nimmt jährlich die Ehrung von Sportlern vor, die in Bad Urach ihren Wohnsitz haben sowie von Mannschaften, die in Bad Urach aktiv sind und die im Bereich des Sports besondere Leistungen erbracht haben.

§ 2

Eine Ehrung wird für folgende Leistungen vorgenommen:

Teilnahme

- bei Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen

- bei Europameisterschaften

- bei Deutschen Meisterschaften

Plätze 1 bis 5

- bei Süddeutschen Meisterschaften

Plätze 1 bis 3

- bei Baden-Württembergischen Meisterschaften

- bei Württembergischen Meisterschaften

Platz 1

- bei Gau- und Bezirksmeisterschaften

Im Rahmen des Wettbewerbs "Jugend trainiert für Olympia":

- Teilnahme beim Bundesfinale

- Plätze 1 bis 5 beim Landesfinale

Plätze 1 bis 3 beim Regierungspräsidiumsfinale

Die Richtlinien gelten gleichermaßen für Einzel- und / oder Mannschaftssportler.

§ 3

Die Ehrung erfolgt für das jeweils abgelaufene Jahr. Stichtag ist somit der 31.12. eines jeden Jahres.

Bad Urach, den 05. April 2006

Ewald

Bürgermeister