Meldung

Kunden der Stadtwerke Bad Urach (SWBU) profitieren im Dezember von der „Soforthilfe Gas“


Dazu hat sie für den Monat Dezember eine Einmalzahlung für Erdgaskunden vorgesehen. Mit Blick auf den Start der Gaspreisbremse (sogenannter „Dezemberabschlag“), informieren wir über die Umsetzung der Dezemberentlastung.

Die Entlastung erfolgt automatisch!

Verbraucher müssen keinen Antrag auf Entlastung bei den Stadtwerken Bad Urach stellen, um von den Dezember-Soforthilfen für Gas zu profitieren. Die Entlastungen werden von uns nach den gesetzlichen Vorgaben errechnet und an unsere Kunden weitergegeben.

Wie wir den Jahresverbrauch ermitteln, der Grundlage für die Gaspreisbremse ist, ist gesetzlich vorgeschrieben: Bei Gas ist es ein Zwölftel des Jahresverbrauchs, den wir für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert haben.

Nochmal sei erwähnt, dass Sie als Kunde der SWBU nicht aktiv werden müssen. Die Entlastung wird Ihnen automatisch zugesprochen.

Gaspreisdeckelung ab 2023

Als weitere Maßnahme zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger hat die Bundesregierung eine Deckelung des Gaspreises beschlossen. Diese gilt nicht nur für Privatkunden und kleinere Gewerbebetriebe sondern unterstützt ebenso Industriekunden, wenngleich sich die Umsetzung der Deckelung leicht unterscheidet.

Für Sie als klassischer Haushaltskunde ist der Effekt der Gaspreisdeckelung, dass auf 80 % Ihres Verbrauchs (Referenzgröße ist der Vorjahresverbrauch) exakt 12,00 Cent/kWh (brutto Arbeitspreis) berechnet werden. Die restlichen 20 % Ihres Verbrauchs werden über die geltenden Tarifpreise abgerechnet.

Die Gaspreisbremse soll zum 01. März 2023 eingeführt werden, aber rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar gelten. Das Ende der Maßnahme ist derzeit für den 31. März 2024 geplant

Sollten weitere Maßnahmen beschlossen werden oder sich Änderungen ergeben, werden wer Sie umgehend informieren.

Für Rückfragen steht Ihnen das Team der Stadtwerke Bad Urach gerne zur Verfügung! https://www.stadtwerke-bad-urach.de/willkommen