Dienstleistung

Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes

Wenn Sie ein Gebäude in Teileigentum umwandeln möchten, benötigen Sie hierzu eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). 
Mit dieser Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass die einzelnen Wohnungen oder auch gewerblichen Einheiten von anderen Wohnungen/Räumen abgetrennt sind und eine eigenständige Einheit bilden.

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Kontaktpersonen
  • Fachbereich 2 - Assistenz Bauverwaltung und Stadtplanung
  • Leitung Fachbereich 2 - Bau und Technik, Leitung Bauverwaltung und Stadtplanung
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zuständige Stelle

die untere Baurechtsbehörde

Untere Baurechtsbehörde ist

  • die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder
  • das Landratsamt,

in deren Zuständigkeitsbereich das Wohnhaus liegt.

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Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder Stadt an, in der das Wohnhaus liegt.

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Erforderliche Unterlagen

Für eine Antragstellung werden benötigt:
Aufteilungspläne in mindestens 5-facher Ausfertigung, diese beinhalten:

  • Lageplan M 1 : 500 mit allen Gebäuden auf dem Grundstück Stockwerkspläne mit Keller, in denen die Aufteilung der Wohnungen sowie die Lage der im Sondereigentum / Teileigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist.
  • Gebäudeschnitte
  • Ansichten

Die aufzuteilenden Wohnungen mit den dazugehörigen Keller- und Bühnenräumen sowie gegebenenfalls Garagen/Stellplätzen sind mit den entsprechenden Ziffern und die gemeinschaftlichen Räume mit G zu kennzeichnen (Gemeinschaftliche Räume sind Heizungs- mit dazugehörigem Brennstoffkeller, Flure zu den Wohnungen usw.).
Beispiel:
Alle Räume der EG-Wohnung erhalten die Nummer "1",
alle Räume der OG-Wohnung erhalten die Nummer "2".
Gemeinschaftliche Räume (Heizung, Keller, Flure, Treppenhäuser) sind mit "G" zu kennzeichnen.

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Bearbeitungsdauer

keine Angaben möglich

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Kosten/Leistung

Je Wohnungs- oder Gewerbeeinheit 100,00 Euro

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Zugehörigkeit zu