Wenn Sie ein Gebäude in Teileigentum umwandeln möchten, benötigen Sie hierzu eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Mit dieser Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass die einzelnen Wohnungen oder auch gewerblichen Einheiten von anderen Wohnungen/Räumen abgetrennt sind und eine eigenständige Einheit bilden.
die untere Baurechtsbehörde
Untere Baurechtsbehörde ist
in deren Zuständigkeitsbereich das Wohnhaus liegt.
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder Stadt an, in der das Wohnhaus liegt.
Für eine Antragstellung werden benötigt:
Aufteilungspläne in mindestens 5-facher Ausfertigung, diese beinhalten:
Die aufzuteilenden Wohnungen mit den dazugehörigen Keller- und Bühnenräumen sowie gegebenenfalls Garagen/Stellplätzen sind mit den entsprechenden Ziffern und die gemeinschaftlichen Räume mit G zu kennzeichnen (Gemeinschaftliche Räume sind Heizungs- mit dazugehörigem Brennstoffkeller, Flure zu den Wohnungen usw.).
Beispiel:
Alle Räume der EG-Wohnung erhalten die Nummer "1",
alle Räume der OG-Wohnung erhalten die Nummer "2".
Gemeinschaftliche Räume (Heizung, Keller, Flure, Treppenhäuser) sind mit "G" zu kennzeichnen.
keine Angaben möglich
Je Wohnungs- oder Gewerbeeinheit 100,00 Euro