Dienstleistung

Abwassergebühren

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Kontaktperson
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zuständige Stelle

Die Kommunen sind als Beseitigungspflichtiger in der Regel für die Entsorgung des Abwassers zuständig. Diese können Dienstleistungsunternehmen oder Zweckverbände beauftragen.

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Kosten/Leistung

Schmutzwassergebühr (§40) je m3 Abwasser: 1,60 Euro
Niederschlagswassergebühr (§40a) je m² versiegelte Fläche: 0,53 Euro
Gebühr für sonstige Einleitungen (§8 Abs. 3) je m3 Abwasser oder Wasser: 1,60 Euro

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Satzung
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Zugehörigkeit zu