Die Kommunen sind als Beseitigungspflichtiger in der Regel für die Entsorgung des Abwassers zuständig. Diese können Dienstleistungsunternehmen oder Zweckverbände beauftragen.
Schmutzwassergebühr (§40) je m3 Abwasser: 1,60 Euro
Niederschlagswassergebühr (§40a) je m² versiegelte Fläche: 0,53 Euro
Gebühr für sonstige Einleitungen (§8 Abs. 3) je m3 Abwasser oder Wasser: 1,60 Euro