Bei Aufgrabungen in öffentlichen Flächen ist vor Beginn der Baumaßnahmen ein Antrag auf Aufgrabungsgenehmigung zu stellen.
die Straßenbaubehörde
Zuständige Straßenbaubehörde ist je nach Ort, an dem eine neue Leitung verlegt werden soll, die Gemeinde-/ Stadtverwaltung oder das Landratsamt.