Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Im Bebauungsplan wird durch Zeichnung und Texte festgesetzt, welche Nutzung auf den einzelnen Grundstücken zulässig ist. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Neben der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, überbaubaren und unbebaubaren Grundstücksflächen werden auch Verkehrsflächen, Grünflächen, Spielplätze und Flächen für Eingriffs-/ Ausgleichsmaßnahmen dargestellt.
Für den überwiegenden Teil der Siedlungsflächen in Bad Urach, Hengen, Seeburg, Sirchingen und Wittlingen liegen Bauleitplanungen (Bebauungspläne, Linienfluchtpläne) vor. Diese sind bei Bedarf für alle einsehbar. Bei Aufstellungs- oder Änderungsverfahren wird durch 2-malige öffentliche Bekanntmachungen die Bürgerschaft darauf hingewiesen, dass Anregungen eingebracht werden können.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet
keine
Bei Anfertigung und Zusendung von Auszügen fallen Kopiergebühren sowie Porto an.