Um bei den Aufwendungen für die Schule entlastet zu werden, erhalten Familien mit geringem Einkommen Leistungen für Bildung und Teilhabe. Familien mit geringem Einkommen sind Familien für die z.B. Kinderzuschlag oder Wohngeld gewährt wird.
Die Leistungen erhalten Sie für Schulausflüge, Klassenfahrten, Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, die Mittagsverpflegung in Schulen und die Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten.
Den zuständigen Ansprechpartner nennt Ihnen
In einigen Landkreisen nehmen Stadtverwaltungen die Aufgaben wahr.
Erforderliche Unterlagen
Ab Antragsstellung in der Regel für ein Jahr bzw. für die Zeit in der Kinderzuschlag und/oder Wohngeld gewährt wird
keine
Der Rechtsbehelf ergibt sich aus dem Bescheid.
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe zusammen mit dem Antrag auf Bürgergeld beantragt. Dies gilt auch für solche Leistungen, die der Lernförderung Ihres Kindes dienen. Wenn Sie Leistungen nach dem SGB XII benötigen, sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe gesondert zu beantragen.
Bei eintägigen Ausflügen besteht die Möglichkeit der Sammelabrechnung über die Schulen.
Sie können auch für die Musik- oder Sportausstattung einen Zuschuss beantragen. Dabei müssen Sie immer einen Eigenanteil leisten.