Dienstleistung

Elterngeld

Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.

Beantragen Sie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus oder kombinieren Sie beides. Entscheiden Sie, welcher Elternteil für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Geben Sie beides im Antrag an. Rückwirkende Zahlungen gewährt die L-Bank nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang.

  • Basiselterngeld beziehen Sie innerhalb der ersten 14 Lebensmonate Ihres Kindes. ElterngeldPlus können Sie auch über die ersten 14 Lebensmonate hinaus beziehen.

Für besonders früh geborene Kinder können Sie zusätzliche Elterngeldmonate bekommen, wenn das Kind ab dem 01.09.21 geboren ist.
Die L-Bank zahlt Elterngeld auch Elternteilen, die nicht erwerbstätig sind. Das Basiselterngeld für nicht Erwerbstätige beträgt mindestens 300 Euro monatlich, das Elterngeld Plus 150 Euro monatlich.

Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Den Antrag online ausfüllen oder das Formular in Papierform im Rathaus Bad Urach erhalten.
Hotline Familienförderung:  0800 6645471

^
Kontaktperson
^
zuständige Stelle

Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – (L-Bank)

^
Formulare & Online-Prozesse
^
Voraussetzungen

Sie erhalten Elterngeld, wenn Sie

  • Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen,
  • nach der Geburt nicht oder nicht voll erwerbstätig sind: max. 30 Wochenstunden, wenn Ihr Kind bis einschließlich 31.08.21 geboren oder adoptiert ist; max. 32 Wochenstunden, wenn Ihr Kind ab dem 01.09.2021 oder später geboren oder adoptiert ist.
  • im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen nicht über 250.000 Euro hatten. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei 500.000 Euro, bei Geburten oder Adoptionen ab 01.09.21 bei 300.000 Euro.

Sie können den Antrag auf Elterngeld erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen.
Hinweis: In Ausnahmefällen kann sich auch ein Elterngeldanspruch bei einem Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz ergeben.

Legen Sie im Antrag fest, wer von den beiden Eltern wann das Elterngeld beziehen möchte. Auch wenn nur ein Elternteil Elterngeld beziehen möchte, müssen beide Elternteile unterschreiben.
Sie können auch jeder für sich einen Antrag stellen. Dann muss jeder Elternteil in seinem jeweiligen Antrag angeben, für wie viele und welche Lebensmonate des Kindes er Elterngeld beansprucht.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Bescheid.

Das Elterngeld erhalten Sie zu Beginn jedes Lebensmonats Ihres Kindes, nicht jeden Monatsersten.
Beispiel: Ist Ihr Kind am 15. geboren, überweist die Bundeskasse das Geld am 15. jeden Monats.
In der Regel geht es 2 bis 3 Bankarbeitstage später auf Ihrem Konto ein.
Weder kann der Auszahlungstermin geändert noch ein Einmalbetrag ausgezahlt werden.
Ergeben sich während der Bezugsmonate Änderungen, beispielsweise weil Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit erhöhen oder reduzieren, müssen Sie dies der L-Bank mitteilen. Dies gilt auch, wenn Sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, beispielsweise eine geringfügige oder kurzfristige Tätigkeit. Die L-Bank prüft dann, ob Ihnen durch die Änderung zusätzliches Elterngeld zusteht oder ob Sie Elterngeld zurückzahlen müssen.

^
Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie alle Angaben gemacht haben, erhalten Sie eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Unterlagenliste. Darin finden Sie alle Unterlagen, die Sie Ihrem unterschriebenen Onlineantrag beifügen müssen. Sie können im Prozess aktuell noch keine Dateien hochladen.

^
Frist/Dauer

Beantragen Sie das Elterngeld rechtzeitig. Rückwirkend können Sie es nur für maximal drei Lebensmonate erhalten.
Achtung: Entscheidend ist das Eingangsdatum des unterschriebenen Antrags bei der Elterngeldstelle.

^
Kosten/Leistung

Der Antrag auf Elterngeld ist für Sie kostenlos.

^
Sonstiges

Bei der für das Elterngeld maßgeblichen Einkommensberechnung zieht die L-Bank pauschale Beträge für Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag sowie für Sozialabgaben ab.
Bei der Bestimmung der letzten 12 für die Einkommensberechnung maßgeblichen Kalendermonate berücksichtigt die L-Bank folgende Monate nicht:

  • Monate, in denen Sie Mutterschaftsgeld oder Elterngeld erhalten haben,
  • Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung Ihr Einkommen gesunken ist oder
  • Monate, in denen Sie Wehrdienst oder Zivildienst geleistet haben.

Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurück liegende Monate herangezogen.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe beziehungsweise Kinderzuschlag beziehen, rechnet die L-Bank das Elterngeld auf diese Leistungen in der Regel an. Waren Sie vor der Geburt Ihres Kindes erwerbstätig, erhalten Sie einen Elterngeldfreibetrag. Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt und beträgt höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen anrechnungsfrei.
Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, dass es in einem ersten Schritt Ihren steuerpflichtigen Einkünften hinzugerechnet wird, um Ihren Steuersatz zu ermitteln. Im zweiten Schritt wird dieser ermittelte Steuersatz auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte ohne das Elterngeld verwendet.
Für angenommene Kinder und für Kinder, die Sie mit dem Ziel der Annahme aufgenommen haben, erhalten Sie Elterngeld von dem Zeitpunkt an, an dem Sie das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Nach dem 8. Geburtstag des Kindes können Sie in diesen Fällen kein Elterngeld mehr erhalten.

^
Rechtsgrundlage
^
Vertiefende Informationen
^
Zugehörigkeit zu