Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE oder D1, D1E ist Ihr Führerschein fünf Jahre gültig. Sie können ihn jeweils um fünf weitere Jahre verlängern lassen.
Führerscheine zum Fahren von Lastkraftwagen der Klassen C1 und C1E, die bis zum 27. Dezember 2016 erteilt wurden, gelten bis Sie 50 Jahre alt sind. Danach können sie um jeweils fünf Jahre verlängert werden.
Hinweis: Mit der Verlängerung erhalten Sie einen neuen Führerschein.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Scheckkartenformat sind 15 Jahre gültig. Die Frist gilt nur für die Plastikkarte, nicht für Ihre Fahrerlaubnis. Die Karte muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit der Erneuerung nicht verbunden
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
befristeter Führerschein
Sie können die Verlängerung beim Bürgerbüro beantragen. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen weiter. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort. Sie können die Verlängerung frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer beantragen.
Die Führerscheinstelle verlängert den befristeten Führerschein. Sie stellt einen neuen Kartenführerschein mit neuer Geltungsdauer aus.
Sobald der Führerschein beim Bürgerbüro vorliegt, werden sie schriftlich benachrichtigt. Den Führerschein kann eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.
Frühestens sechs Monate und spätestens sechs Wochen vor Ablauf Ihres bisher gültigen Führerscheins
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, wird die Fahrerlaubnis nahtlos um fünf Jahre verlängert.
EUR 43,90
Für das Führungszeugnisses entstehen weitere Kosten.
Widerspruch
Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der für zuständigen Stelle (Führerscheinstelle am Wohnort)
keine