Dienstleistung

Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen

Möchten Sie schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen.

Sie können die Fahrschulausbildung ein Jahr eher beginnen und erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung die Erlaubnis für die Klassen B und BE (PKW). Sie dürfen nur in Begleitung einer namentlich benannten Person Auto fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie soll den Jugendlichen vor Antritt und während der Fahrt Sicherheit beim Fahren geben und ihnen zur Seite stehen.

^
Kontaktpersonen
^
Zuständige Stelle
^
zuständige Stelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
^
Voraussetzungen

Sie

  • müssen mindestens 16,5 Jahre alt sein,
  • benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten und
  • dürfen bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson fahren.

Die Begleitperson

  • muss namentlich benannt sein,
  • muss über 30 Jahre alt sein,
  • muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein und
  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.

Hinweis: Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel.

^
Verfahrensablauf

Sie können die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE beim Bürgerbüro beantragen. Zusätzlich müssen Sie den "Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" ausfüllen. Für jede Begleitperson benötigen Sie eine eigene "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17".

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung. Diese ist der Nachweis Ihrer Fahrberechtigung. Sie gilt nur im Inland. Nach Ihrem 18. Geburtstag können Sie die Prüfungsbescheinigung beim Bürgerbüro in einen Kartenführerschein umtauschen.

^
Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

Zusätzlich müssen Sie für jede Begleitperson das Formular "Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17" mit folgenden Unterlagen vorlegen:

  • Personalien und Unterschrift
  • Kopie des Personalausweises
  • Nachweis des Besitzes der Fahrerlaubnis (Kopie des Führerscheins)
^
Frist/Dauer
  • für das Ablegen der Prüfungen:
    • Theoretische Prüfung: frühestens drei Monate vor Ihrem 17. Geburtstag
    • Praktische Prüfung: frühestens einen Monat vor Ihrem 17. Geburtstag
  • für den Umtausch der Prüfbescheinigung in einen Kartenführerschein:
    • innerhalb von drei Monaten nach Ihrem 18. Geburtstag
^
Kosten/Leistung
  • mit einer Begleitperson    65,70 Euro
  • mit zwei Begleitpersonen   79,00 Euro
  • mit drei Begleitpersonen   92,30 Euro
  • mit vier Begleitpersonen   105,60 Euro
  • pro weitere Begleitperson  13,30 Euro
  • Erweiterung  52,40 Euro
^
Rechtsbehelf

Widerspruch

Informationen, wie der Widerspruch einzulegen ist (Form und Frist), erhalten Sie von der Führerscheinstelle am Wohnort.

^
Sonstiges

keine

^
Rechtsgrundlage
^
Vertiefende Informationen

Nach bestandener Fahrprüfung dürfen Sie bis zum 18. Geburtstag Fahrzeuge der Klasse B führen, wenn Sie durch eine der zuvor benannten und zugelassenen Personen beim Fahren des Fahrzeuges begleitet werden. Für das begleitete Fahren mit 17 erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung, in welche die Begleitpersonen eingetragen werden. Die Prüfbescheinigung gilt nur innerhalb von Deutschland. Führen Sie ein Fahrzeug vor dem 18. Geburtstag ohne die erforderliche Begleitperson, wird Ihnen die Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzu kommt ein Bußgeld, die Eintragung von einem Punkt im Fahreignungsregister sowie eine Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.

Ab dem 18. Geburtstag dürfen Fahrzeuge der Klasse B ohne Begleitpersonen gefahren werden. Zum 18. Geburtstag wird die Prüfbescheinigung durch den Kartenführerschein ersetzt. Der Tausch findet im Regelfall bei der Führerscheinstelle statt.

^
Zugehörigkeit zu