Gaststättenerlaubnis
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann auch nicht rechtsfähigen Vereinen erteilt werden.
Der Erlaubnis bedarf nicht, wer
- alkoholfreie Getränke,
- unentgeltliche Kostproben,
- zubereitete Speisen oder
- in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht.
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Assistenz Fachbereich 3 - Bürgerservice
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Leitung Fachbereich 3 - Bürgerservice, Leitung Öffentliche Ordnung
Formular & Online-Prozess
Zum Betrieb einer Gaststätte ist eine Gewerbeanmeldung notwendig.
- Führungszeugnis (Belegart 0), bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen
- Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9), bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen
- Kopie des Pachtvertrages
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz oder Gesundheitszeugnis (vom Gesundheitsamt Reutlingen)
- Personalausweis/Reisepass
- bei Ausländern Aufenthaltserlaubnis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
Die Gebühr der Gaststättenerlaubnis setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, der zur Verfügung stehenden Schankfläche sowie gegebenenfalls einem Anteil des Pachtpreises (örtliche Lage).