Dienstleistung

Gaststättenerlaubnis

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann auch nicht rechtsfähigen Vereinen erteilt werden.

Der Erlaubnis bedarf nicht, wer

  • alkoholfreie Getränke,
  • unentgeltliche Kostproben,
  • zubereitete Speisen oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht.
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Kontaktpersonen
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Zum Betrieb einer Gaststätte ist eine Gewerbeanmeldung notwendig.

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Erforderliche Unterlagen
  • Führungszeugnis (Belegart 0), bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen
  • Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9), bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen
  • Kopie des Pachtvertrages
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz oder Gesundheitszeugnis (vom Gesundheitsamt Reutlingen)
  • Personalausweis/Reisepass
  • bei Ausländern Aufenthaltserlaubnis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Die Gebühr der Gaststättenerlaubnis setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, der zur Verfügung stehenden Schankfläche sowie gegebenenfalls einem Anteil des Pachtpreises (örtliche Lage).

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Zugehörigkeit zu