Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann auch nicht rechtsfähigen Vereinen erteilt werden.
Der Erlaubnis bedarf nicht, wer
die Gaststättenbehörde
Gaststättenbehörde ist, je nach dem Ort, in dem die Gaststätte betrieben wird, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an.
Zum Betrieb einer Gaststätte ist eine Gewerbeanmeldung notwendig.
keine
Die Behörde muss über Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Monaten entscheiden. Diese Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die beantragte Erlaubnis als erteilt, wenn Ihr Antrag hinreichend bestimmt ist.
Hinweis: Die Behörde kann die Frist einmal angemessen verlängern, wenn dies durch die Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Diese Fristverlängerung muss die Behörde begründen und Ihnen rechtzeitig mitteilen.
Die Gebühr der Gaststättenerlaubnis setzt sich zusammen aus der Grundgebühr, der zur Verfügung stehenden Schankfläche sowie gegebenenfalls einem Anteil des Pachtpreises (örtliche Lage).