Dienstleistung

Geburtsurkunde

Eine Geburtsurkunde wird aus dem Geburtenregister erstellt. Hierfür ist das Standesamt zuständig, bei dem die Geburt beurkundet wurde.
Benötigen Sie eine Geburtsurkunde, so können Sie diese telefonisch, per E-mail oder mit dem unten aufgeführtem Formular (bitte ausdrucken und ausfüllen) auf dem Standesamt anfordern. Sobald die von Ihnen überwiesene Gebühr beim Standesamt eingegangen ist, wird Ihnen die angeforderte Urkunde zugesandt.

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Kontaktpersonen
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zuständige Stelle

das Standesamt des Geburtsortes

Hinweis: Wenn Sie eine Geburtsurkunde aus einem anderen Land benötigen, müssen Sie sich an das jeweilige Geburtsstandesamt im Ausland wenden.
Besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, kann Ihnen die deutsche Auslandsvertretung behilflich sein. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

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Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Geburtsort an.

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Formulare & Online-Prozesse
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Kosten/Leistung

Pro Geburtsurkunde: 20,00 Euro

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Zugehörigkeit zu