Dienstleistung

Kinderreisepass erstmalig beantragen

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Kontaktpersonen
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Formular & Online-Prozess
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Verfahrensablauf

Sie müssen den Kinderreisepass persönlich beim Bürgerbüro beantragen.

Als Auslandsdeutsche können Sie sich dazu an folgende Behörden wenden:

in Deutschland: die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.

im Ausland: die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die Zuständigkeit bestimmt das Auswärtige Amt.

Beide Elternteile müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen. Zustimmungserklaerung_Kinderreisepass_Personalausweis.pdf

Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss. Es muss auch unterschreiben, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes 10 Jahre oder älter ist. Es ist auch zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben.

Hinweis: Zur Identitätsprüfung ist auch bei späterer Verlängerung des Kinderreisepasses die Anwesenheit des Kindes erforderlich. Dies ist erforderlich, um beispielsweise Größe, Augenfarbe oder Lichtbild zu aktualisieren. Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können. Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dazu meistens bereits einen Vordruck. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und den eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.

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