Wenn sich Ihr Wohnort geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse in Ihren Reisepass eintragen lassen. Das können Sie online beantragen, sofern die Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet. Sie können auch persönlich zum Bürgeramt Ihres neuen Wohnortes gehen
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen und keine Adresse mehr in Deutschland haben, muss Ihr Reisepass geändert werden. Auf dem Wohnortaufkleber steht Ihr Aufenthaltsort im Ausland.
Passbehörden in Baden-Württemberg sind:
Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros bzw. die Bürgerämter die Aufgaben einer Passbehörde wahr.
Bei Nutzung des Online-Dienstes zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA):
Bei Wegzug ins Ausland:
Für die Aktualisierung Ihres Reisepasses müssen Sie persönlich beim Bürgerbüro vorbeigehen. Wenn Ihnen das nicht möglich ist, kann auch eine andere Person mit Vollmacht die Wohnortänderung vornehmen lassen. Wenden Sie sich dazu an die dafür zuständigen Stellen:
bei Umzug in eine andere Gemeinde: die neue Passbehörde
bei Wegzug ins Ausland (Auslandsdeutsche):
im Ausland: die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung wird vom Auswärtigen Amt bestimmt.
in Deutschland: bei der Abmeldung oder die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
Sie müssen Ihren Wohnort unverzüglich nach der Adressänderung in Ihrem Reisepass ändern lassen oder selbst online ändern.
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Es fallen keine Kosten an.
Wenn Sie die Wohnortänderung in Ihrem Reisepass online ändern möchten, müssen Sie auch einen neuen Wohnsitz anmelden.
Passgesetz (Passgesetz – PassG)
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)
Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes, des Personalausweisgesetzes und des eID-Karte-Gesetzes