Erklärung von Personen, die ein Grundstück innehaben, gegenüber dem Bauverwaltungsamt der Stadt Bad Urach bezüglich öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen zur Übernahme von ihrem Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.
Arten von Baulasten: