Dienstleistung

Beglaubigte Abschrift des als Eheregister fortgeführten Familienbuchs

Ein als Eheregister fortgeführtes Familienbuch wurde bis 31.12.2008 bei jeder Eheschließung von einer in einem deutschen Standesamt tätigen Person angelegt. Es wird auf dem Standesamt der Eheschließung fortgeführt.
Familienbücher, die auf Antrag angelegt wurden (bei Eheschließung im Ausland), werden bei dem Standesamt fortgeführt, an dessen Ort Sie am 24.02.2007 Ihren Hauptwohnsitz hatten.

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Kontaktpersonen
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Formular & Online-Prozess
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Verfahrensablauf

Benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift aus einem als Eheregister fortgeführten Familienbuch, so können Sie diese telefonisch, per E-mail oder mit dem unten aufgeführten Formular (bitte ausdrucken und  ausfüllen) auf dem Standesamt anfordern. Sobald die von Ihnen überwiesene Gebühr beim Standesamt eingegangen ist, wird Ihnen die angeforderte Urkunde zugesandt.

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Kosten/Leistung

Die Gebühr für eine beglaubigte Abschrift eines als Eheregister fortgeführten Familienbuchs beträgt 15,00 Euro.

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Zugehörigkeit zu