Dienstleistung

Brandschutz

Die Brandverhütungsschau dient der vorbeugenden Abwehr von Gefahren, die durch einen Brand entstehen können. Sie wird daher in allen baulichen Anlagen und Räumen durchgeführt, die wegen ihrer baulichen Beschaffenheit oder Nutzung brandgefährdet sind, oder in denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Zahl von Personen gefährdet werden kann. Die Brandverhütungsschauen finden bei den in Frage kommenden Objekten alle fünf Jahre statt und wird vom städtischen Baurechtsamt zusammen mit Vertretern des Landratsamts Reutlingen - Abteilung Brandschutz - und der örtlichen Feuerwehr durchgeführt. Der Brandverhütungsschau unterliegen folgende bauliche Anlagen: Krankenhäuser, Schulen, Altenheime, Versammlungsstätten, Beherbergungsbetriebe mit mehr als 20 Gastzimmern, Großgaragen, Gewerbliche Anlagen von denen im Brandfall Gefahren für die Umwelt ausgehen können.

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