Dienstleistung

Denkmalschutz

Ziel des Denkmalschutzes ist die möglichst weitgehende Erhaltung der originalen Bausubstanz und des historischen Erscheinungsbildes eines Gebäudes. Maßnahmen an einem Baudenkmal, welche in die Substanz eingreifen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können, bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die zuständigen Denkmalschutzbehörden. Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung gilt dies auch für bauliche Maßnahmen in der Umgebung.

Folgende Fragen können auftreten:

  • Ist das Gebäude als Denkmal nach §§ 2,12 DSchG eingestuft und in die Denkmalliste der Stadt Bad Urach eingetragen?
  • Bedarf eine bauliche Veränderung zusätzlich einer denkmalrechtlichen Genehmigung?
  • Kann ein Zuschuss vom Landesdenkmalamt beantragt werden?
  • Gibt es die Möglichkeit für den erforderlichen denkmalbedingten Mehraufwand durch die Baumaßnahme eine Bescheinigung nach §§ 7 i, 10 f und 11 b EStG zu erhalten?
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Kontaktpersonen
  • Leitung Baurecht und Bauverwaltung
  • Leitung Fachbereich 2 - Bau und Technik, Leitung Bauverwaltung und Stadtplanung
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Kosten/Leistung

Für Bescheinigungen der denkmalbedingten Mehraufwendungen nach §§ 7i, 10f und 11b EStG
bis 2.556,46 Euro = 25,56 Euro
bis 25.564,50 Euro = 51,53 Euro
bis 51.129,00 Euro = 76,69 Euro
bis 255.645,00 Euro = 204,52 Euro
bis 511.290,00 Euro = 306,77 Euro

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Zugehörigkeit zu