Ziel des Denkmalschutzes ist die möglichst weitgehende Erhaltung der originalen Bausubstanz und des historischen Erscheinungsbildes eines Gebäudes. Maßnahmen an einem Baudenkmal, welche in die Substanz eingreifen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können, bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die zuständigen Denkmalschutzbehörden. Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung gilt dies auch für bauliche Maßnahmen in der Umgebung.
Folgende Fragen können auftreten:
Für Bescheinigungen der denkmalbedingten Mehraufwendungen nach §§ 7i, 10f und 11b EStG
bis 2.556,46 Euro = 25,56 Euro
bis 25.564,50 Euro = 51,53 Euro
bis 51.129,00 Euro = 76,69 Euro
bis 255.645,00 Euro = 204,52 Euro
bis 511.290,00 Euro = 306,77 Euro