Dienstleistung

Erddeponie

Erddeponie "Dicke Teil" in Wittlingen und Erddeponie "Hörnle" in Sirchingen

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Kontaktpersonen
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Formulare & Online-Prozesse
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Kosten/Leistung

6,50 Euro je Tonne  ( siehe Satzung Anlage 1 )

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Weitere Hinweise

1)            Erddeponie „Dicke Teil“ – Bad Urach – Wittlingen

Die Erddeponie „Dicke Teil“ in Bad Urach - Wittlingen ist nach Deponieverordnung als DK-0,5 zugelassen. Auf der Erddeponie darf somit abgelagert werden:

- Unbelasteter Erdaushub mit der Abfallschlüsselnummer 17 05 04 = „Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03* (17 05 03* = Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten) fallen“ nach AVV (Abfallverzeichnisverordnung)

- Aushub mit der Abfallschlüsselnummer 20 02 02 – Boden und Steine nach AVV (Abfallverzeichnisverordnung).

- Es wird nur Aushub der oben genannten Abfallschlüsselnummern aus den Gemarkungen Bad Urach, mit den Ortsteilen Hengen, Seeburg, Sirchingen und Wittlingen angenommen.

- Unerlaubte Ablagerung oder die Ablagerung von nicht zugelassenen Materialien werden zur Anzeige gebracht.

Die Erddeponie ist zu den Öffnungszeiten des Häckselplatzes für private Kleinanlieferer auch direkt anfahrbar.

Für größere Anlieferungsmengen, Anlieferungen von Firmen ist eine Anlieferung nur nach vorheriger Anmeldung und Einweisung durch die Stadt Bad Urach – Fachbereich II – Bau und Technik, Fachgebiet Tiefbau (Tel: 07125/156 -214) möglich.

Für jede Maßnahme ist vor Anlieferung eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anlieferungserklärung für Bodenaushub vorzulegen –> siehe Formulare.

Die angelieferten Massen sind der dem Formular beiliegenden Tabelle „Anlieferung mehrere Fuhren Erdaushub – Blatt IV“ zu dokumentieren und der Stadt nach Ende der Anlieferung für die jeweilige Maßnahme unaufgefordert zu übermitteln.

Für die Anlieferung von Erdaushub gelten die folgenden Bestimmungen (siehe Satzungen unten):

- „Benutzungs- u. Betriebsordnung für die Erddeponie Dicke Teil“

- „Satzung über die Entsorgung von Erdaushub, Straßenaufbruch und Bauschutt“

2)            Erddeponie „Hörnle“ – Bad Urach – Sirchingen

Für die Erddeponie „Hörnle“ gelten ebenfalls die oben genannten Anlieferungsbedingungen wie für die Erddeponie „Dicke Teil“ Bad Urach – Wittlingen.

Anlieferungen sind hier jedoch nur nach vorheriger Anmeldung und Einweisung durch die Stadt Bad Urach – Fachbereich II – Bau und Technik, Fachgebiet Tiefbau (Tel: 07125/156 -214) möglich.

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Satzungen
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Zugehörigkeit zu