Dienstleistung

Gesplittete Abwassergebühr

In der Stadt Bad Urach wird eine verursachergerechtere Abwassergebühr erhoben, die gesplittete Abwassergebühr.
Hierzu wird die Gebühr in einen Schmutz- und einen Niederschlagswasseranteil aufgeteilt. Das Schmutzwasser wird weiterhin auf Basis des Frischwasserverbrauches berechnet. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich künftig nach der Größe der bebauten bzw. befestigten Flächen, die an das Kanalnetz angeschlossen sind.
Um die Niederschlagswassergebühr zu reduzieren, kann Regenwasser auf dem eigenen Grundstück versickert oder in ein Gewässer eingeleitet werden. 

Bei Baugesuchen zu beachten!
Mit der Genehmigung Ihres Baugesuchs erhalten Sie, sofern erforderlich, ein Formular zur Erhebung der neuen bzw. geänderten Flächen.
Die Flächenermittlung hat von Seiten des Bauherren zu erfolgen und muss bis spätestens zur Fertigstellung bei der Stadt Bad Urach eingereicht werden.
Ggf. ist das Formular bei der Stadt anzufordern. 

Haben Sie Fragen?
Ob Sie einen Neubau erstellen oder An- bzw. Umbaumaßnahmen durchführen, wir unterstützen Sie gerne in technischen Fragen in Bezug auf die Niederschlagswassergebühr. Ebenso stehen wir bei Problemen mit der Flächenberechnung gerne zur Verfügung. 

Anpassung erforderlich?
Weicht der von uns vorermittelte Wert von den tatsächlich vorhandenen Flächen ab?
Haben sich die Flächen in der Zwischenzeit, beispielsweise durch Umbau- oder Entsiegelungsmaßnahmen verändert? Dann haben Sie die Möglichkeit sich an uns zu wenden und die befestigten und bebauten Flächen exakt nachzuweisen.
Ebenso behält sich die Stadt Bad Urach vor, eine Überprüfung der Flächen vor Ort durchzuführen.

^
Kontaktperson
^
Informationsmaterial
^
Zugehörigkeit zu