Dienstleistung

Hundesteuer

Sie halten einen oder mehrere Hunde, die über drei Monate alt sind? Dann müssen Sie diese Hunde bei der Stadtverwaltung anmelden, denn für Hunde, die über drei Monate alt sind, wird eine Hundesteuer erhoben.
Informationen über Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen entnehmen Sie bitte unserer Hundesteuersatzung.
Ein schriftlicher Hundesteuerbescheid sowie die Hundesteuermarke werden Ihnen dann zugestellt. Die Abmeldung erfolgt ebenfalls durch schriftliche Mitteilung an die Verwaltung.

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Kontaktperson
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Formulare & Online-Prozesse
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Verfahrensablauf

Für die Anmeldung einer Hundehaltung wird das Formular Anmeldung einer Hundehaltung benötigt, dies muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Für die Abmeldung einer Hundehaltung verfahren Sie genauso wie bei der Anmeldung. Sollte der Hund verstorben sein, so ist ein entsprechender Nachweis beizufügen.

Bei einem Wohnsitzwechsel, müssen Sie ihren Hund eigenständig bei der Stadt Bad Urach abmelden. Dieser wird nicht automatisch abgemeldet. Die Hundehaltung muss an ihrem neuen Wohnsitz eigenständig angemeldet werden.

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Frist/Dauer

Sie müssen Ihren Hund beziehungsweise Ihre Hunde innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung, oder spätestens einen Monat nach Erreichen des steuerbaren Alters (drei Monate) bei der Stadt Bad Urach anmelden.

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Kosten/Leistung

1 Hund: 120,00 Euro
Jeder weitere Hund: 240,00 Euro
Kampfhunde und gefährliche Hunde: 700,00 Euro

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Satzung
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Zugehörigkeit zu