Dienstleistung

Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Ein Familienname beziehungsweise Vorname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt. Deshalb sollte der Antrag eine ausführliche Begründung enthalten, warum der Name geändert werden soll.

Einen Antrag auf Änderung des Familiennamens bzw. Vornamens bekommen Sie beim Landratsamt Reutlingen. Dort erhalten Sie auch ein Merkblatt, aus dem Sie entnehmen können, welche Unterlagen zusätzlich vorzulegen sind.


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Kontaktpersonen
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Kosten/Leistung

Weitere Informationen, wie zum Beispiel über die Gebühren, erhalten Sie beim Landratsamt Reutlingen.

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Zugehörigkeit zu