Befreit werden können Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen wie zum Beispiel:
Zuständig für die Befreiung ist der Beitragsservice.
Formeller Antrag muss gestellt werden. Anträge erhält man beim Fachbereich 3, Soziales.
Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag bei dem Beitragsservice eingegangen ist.