Dienstleistung

Sanierung

Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks und die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts. Die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den eine Verpflichtung zu einem der in Nummer 1 oder 2 genannten Rechtsgeschäfte begründet wird. Ist der schuldrechtliche Vertrag genehmigt worden, gilt auch das in Ausführung dieses Vertrags vorgenommene dingliche Rechtsgeschäft als genehmigt (die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast oder die Teilung eines Grundstücks).

Die Prüfung, ob die Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung erforderlich ist, wird von einer notariell tätigen Person beantragt.

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Kontaktpersonen
  • Leitung Baurecht und Bauverwaltung
  • Fachbereich 2 - Assistenz Bauverwaltung und Stadtplanung
  • Leitung Fachbereich 2 - Bau und Technik, Leitung Bauverwaltung und Stadtplanung
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Erforderliche Unterlagen

Keine

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Kosten/Leistung

Keine

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Zugehörigkeit zu