Dienstleistung

Sterbefälle

Ist der Todesfall in einer Klinik oder einem Alten-/Pflegeheim eingetreten, so wird der Sterbefall von der jeweiligen Verwaltung dem örtlichen Standesamt schriftlich angezeigt. 
Bei Eintreten eines Sterbefalls an einem anderen Ort (zum Beispiel zu Hause) ist der Sterbefall dem Standesamt mündlich anzuzeigen. Die mündliche Anzeige hat persönlich auf dem Standesamt zu erfolgen.
Anzeigepflichtige Personen sind entweder Familienangehörige, der beauftragten Fachkraft für Bestattungen oder jede andere Person, die beim Tod zugegen war. Diejenige Person, die einen Sterbefall mündlich anzeigt, muss unbedingt seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

^
Kontaktpersonen
^
Verfahrensablauf

Das Standesamt beurkundet den Sterbefall und stellt die Sterbeurkunden aus. In der Regel erledigt die beauftragte Fachkraft für Bestattungen für Sie den Behördengang auf das Standesamt, um die Urkunden abzuholen und an die Friedhofsverwaltung und so weiter weiterzuleiten. Es wird automatisch eine Sterbeurkunde für die Rentenversicherung und eine für die Sozialversicherung gebührenfrei ausgestellt. Jede weitere Sterbeurkunde ist gebührenpflichtig und muss deshalb von den Angehörigen selbst bestellt werden. Wie viele Urkunden Sie benötigen, wird meist beim Gespräch geklärt, das die Fachkraft für Bestattungen mit Ihnen führt.

^
Frist/Dauer

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen.

^
Kosten/Leistung

Sterbeurkunde für Sozialversicherung und gesetzliche Rentenversicherung ist gebührenfrei. Die Gebühr für jede weitere benötigte Sterbeurkunde (zum Beispiel für das Stammbuch, Banken, Versicherungen) beträgt 20,00 Euro.

^
Zugehörigkeit zu