Wer neben seiner Hauptwohnung eine weitere Wohnung in der Stadt Bad Urach zu Zwecken der Erholung, der Berufsausübung oder der Ausbildung innehat, muss eine Zweitwohnungssteuer entrichten.
Die Höhe der Zweitwohnungssteuer richtet sich nach dem jährlichen Mietaufwand für diese Wohnung.