Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Bad Urach am 19.12.2023 folgende 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 19.11.2013 beschlossen:
§ 1
§ 42 Abs. 1 bis 3 erhält folgende Fassung:
Höhe der Abwassergebühren
1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser: 2,12 €
2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche: 0,59 €
3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3)
beträgt je m³ Abwasser oder Wasser: 2,12 €.
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Bad Urach, den 20.12.2023
Rebmann
Bürgermeister