5. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 19.11.2013(Abwassersatzung - AbwS)

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Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Bad Urach am 19.12.2023 folgende 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 19.11.2013 beschlossen: 

§ 1

§ 42 Abs. 1 bis 3 erhält folgende Fassung:

Höhe der Abwassergebühren

1)    Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser:             2,12 €

2)    Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche:    0,59 €

3)    Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) 
beträgt je m³ Abwasser oder Wasser:                        2,12 €.

§ 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Bad Urach, den 20.12.2023

Rebmann
Bürgermeister