Backhausbenutzungsordnung Backhaus Seeburg

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Für die Benutzung der Backöfen im Seeburger Backhaus gelten folgende Bestimmungen:

1. An jedem Wochentag (Montag bis Samstag) dar nur 3 mal gebacken werden.

2. Wer backen möchte, sollte oder kann das Backlos telefonisch bestellen.

3. Zum erstmaligen Anfeuern des zu benutzenden Ofens ist von jedem der bäckt ein Reisigbüschel im Backhaus abzugeben.

4. Für jedes Backen ist eine Gebühr von 1,50 Euro zu entrichten.

5. Für das Benützen der Teigmaschine wird eine Gebühr von 1,50 Euro erhoben.

Gültig ab 01.01.2003