Benutzungsentgelte zum Herunterladen
Sitzungssaal | Kleiner Sitzungssaal | Historischer Ratssaal | |
---|---|---|---|
1)Grundgebühr | 40,00 Euro | 15,00 Euro |
30,00 Euro |
2)Hausmeister* | 9,00 Euro |
9,00 Euro |
18,04 Euro/Stunde |
3) Reinigung* | 21,00 Euro |
7,00 Euro |
14,00 Euro |
Mindestgebühr | 70,00 Euro |
31,00 Euro |
44,00Euro |
4) Tonanlage inklusive Funkmikrophone |
15,00 Euro |
5,00 Euro |
5,00 Euro |
5) Visualizer + Beamer | 10,00 Euro |
5,00 Euro |
5,00 Euro |
6) Kameras | 10,00 Euro |
5,00 Euro |
5,00 Euro |
7) Laptop | 5,00 Euro |
5,00 Euro |
5,00 Euro |
8) Videogerät | 5,00 Euro |
5,00 Euro |
5,00 Euro |
9) Overhead + Leinwand | 5,00 Euro |
5,00 Euro |
5,00 Euro |
10) Technische Einweisung nach Aufwand | 19,08 Euro/Stunde | 19,08 Euro/Stunde | 19,08 Euro/Stunde |
11) Küchenbenutzung inklusive Spülmaschinennutzung | 15,00 Euro |
15,00 Euro |
15,00 Euro |
*Die Hausmeister- und Reinigungsbeträge fallen bei jeder normalen Anmietung an. Unter normaler Anmietung wird eine Nutzung mit allgemein üblichem Reinigungs- aufwand bei Konferenzräumen mit dem zu benutzenden Treppenhaus, auch bei Regenwetter, verstanden. Zusätzlich nötig werdender Reinigungsaufwand wird mit 13,18 Euro pro Stunde in Rechnung gestellt.
Der Kalkulation liegen 18,04 Euro Arbeitgeberaufwand für eine Hausmeisterstunde und 13,18 Euro für eine Reinigungsstunde zugrunde. Toilettenbenutzung, Stromkosten und Wasserverbrauch sind im Preis enthalten.
Die Preise fallen pro Tag an, wobei ein Tag mit einer Belegungsdauer von bis zu 5 Stunden festgesetzt ist. Bei einer Nutzung von mehr als 5 Stunden wird je angefangene Stunde ein Zuschlag von 10 % auf die Positionen Nummer 1, 4 – 9 und 11 berechnet.
Bei Anmietung des Historischen Ratssaales außerhalb der Bürozeiten des Rathauses muss ein Hausmeister anwesend sein, der mit 18,04 Euro/h verrechnet wird, da der Zugang nicht separat geschlossen werden kann. Dies ist auch in den anderen Räumen der Fall, wenn dem Veranstalter aus Billigkeitsgründen keine Schlüsselgewalt übertragen werden kann.
Die Anmietung erfolgt bei der Stadtverwaltung, Hauptamt, Marktplatz 8-9, 72574 Bad Urach, Telefon: 07125 156-110.
Sofern eine zu erwartende Nutzung bei Anmietung zur berechtigten Besorgnis führt, dass der Raum schaden leiden könnte oder die beabsichtigte Nutzung der Raumkonzeption und Zielsetzung eines Rathauses entgegenläuft, kann keine Vermietung stattfinden.
Der Bürgermeister hat bei sachgerechtem Ermessen zum Wohle der Stadt Bad Urach die Möglichkeit Preisnachlässe zu geben und eventuell eine kostenlose Überlassung zu ermöglichen.
Bad Uracher Einrichtungen und Institutionen sowie Firmen erhalten 10 % Ermäßigung. Bad Uracher Vereine 30%. Die Stadt Bad Urach versteht dies als Wirtschafts- und Vereinsförderung. Die Ermäßigung bezieht sich jedoch nicht auf die Posten die Personalaufwand beinhalten:
sondern nur auf die Positionen:
Bad Urach, den 08.07.2003