Betreuungsordnung für die Inanspruchnahme der Schulbetreuung

(Verlässliche Grundschule, Ganztagesbetreuung, Ferienbetreuung)  an der Grundschule Bad Urach, 
(Barbara-Gonzaga-Gemeinschafsschule) 
 
Betreuungsordnung zum Herunterladen
 
1. Grundkonzept und Räume 
 
Die Betreuung findet für Klasse 1 und 2 in den Räumen der Wilhelmschule, für Klasse 3  und  4  derzeit  in den  Räumen  der  Altstadtschule,  auf  dem  Schulhof  sowie  bei Ausflügen in und um Bad Urach statt. Die Kinder erhalten Hausaufgabenbetreuung und können spielen, malen, basteln oder sich einfach nur von der Schule erholen. Das Mittagessen nehmen die Kinder in der Mensa der BGG ein.  
 
Allen Mitarbeiterinnen ist ein einfühlsamer respektvoller Umgang mit den Kindern wichtig. Unsere Haltung gegenüber den Kindern soll Vorbild für den Umgang  der  Kinder  untereinander  sein.  Wir  achten  alle  Kinder,  unabhängig  ihrer kulturellen und familiären Hintergründe. Wir sind jederzeit bemüht, auf die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Kindes im Alltag einzugehen. Wir nehmen ihre Anliegen ernst  und  unterstützen  sie  bei  Konflikten  und  anderen  Herausforderungen  in  der Gruppe. Eine wichtige Entwicklung ist, dass die Kinder lernen aufeinander zu hören, sich  zu  respektieren,  soziales  Lernen  einzuüben  und  gemeinsame  Lösungen  für Probleme zu entwickeln. 
 
Während  der Ferienbetreuung  soll  mit  der Betreuung  auch ein  Erlebnis verbunden werden.  Hier  werden  je  nach  Witterung  und  Personalkapazitäten,  Ausflüge  und verschiedene Outdoor-Aktivitäten unternommen.  
 
Verlässliche Grundschule und Ganztagesbetreuung ist ein Angebot an die Schüler der Primarstufe (Klasse 1-4) der BGG. Die Ferienbetreuung ist ein Angebot an alle Schüler (Klasse 1-4) in Bad Urach inkl. Teilorte.  
 
2. An-/Abmeldung 
 
Die An- und Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Die Abmeldung muss mit einer Frist von mindestens 6 Wochen zum Monatsende erfolgen. Ein Anspruch auf Aufnahme eines Kindes besteht nicht. Die Aufnahme erfolgt nach sozialer Dringlichkeit. 
 
Anmeldungen zur Ferienbetreuung müssen spätestens 6 Wochen vor Ferienbeginn vorliegen und sind verbindlich. Bei Stornierung innerhalb 4 Wochen vor Ferienbeginn muss das volle Entgelt geleistet werden.  
 
Die  Stadt  behält  sich  vor,  das  Betreuungsangebot  bei  zu  geringen  Anmeldezahlen (weniger als 8 Anmeldungen bis 4 Wochen vor Ferienbeginn ganz abzusagen oder auf ein halbtägiges Angebot zu reduzieren.  
 
3. Betreuungszeiten und Elternbeiträge 
 
Da  die  Elternbeiträge eine  Beteiligung  an  den  gesamten  Betriebskosten  darstellen, sind sie – unabhängig von Ferien, Ausfall und Schließzeiten – für 11 Monate, jeweils zum 10. des Monats, im Schuljahr zu entrichten. Die Zahlung der Beiträge erfolgt im Lastschriftverfahren. Der Stadt Bad Urach ist hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. 
 
3.1 Verlässliche Grundschule Bad Urach  
 
Mo- Fr.   07:30 Uhr – 08:25 Uhr 
                   12:00 Uhr – 13:00 Uhr  
 
An Tagen mit Mittagsschule  
Mo. – Fr. 13:00 Uhr – 13:45 Uhr 
 
5 Betreuungstage in der Woche          25,00 EUR monatl. 
2-4 Betreuungstage in der Woche     20,00 EUR monatl. 
1 Betreuungstag in der Woche            10,00 EUR monatl. 
 
Verlängerung auf 13:00 Uhr – 13:45 Uhr 
Je Tag (nur bei Mittagsschule)              5,00 EUR monatl.  
 
3.2. Ganztagesbetreuung Bad Urach 
 
Mo- Fr.   07:30 Uhr – 08:25 Uhr 
                   12:00 Uhr – 16:15 Uhr  
 
5 Betreuungstage in der Woche      115,00 EUR monatl. 
4 Betreuungstage in der Woche      90,00 EUR monatl. 
3 Betreuungstage in der Woche      70,00 EUR monatl. 
2 Betreuungstage in der Woche      55,00 EUR monatl. 
1 Betreuungstag in der Woche         35,00 EUR monatl. 
 
Bei Betreuung von Geschwisterkindern Reduzierung des Beitrags um 5,00 EUR für das zweite Kind in der verlässlichen Grundschule oder der Ganztagesbetreuung.  
 
3.3 Ferienbetreuung Bad Urach 
 
Halbtag   Mo. – Fr.   07:30 – 13:00 Uhr 
Ganztag  Mo. – Fr.  07:30 – 16:15 Uhr 
  
Anmeldung nur wochenweise. 
   
4. Ausfallzeiten 
 
Kann  ein  Kind  wegen  Krankheit  die  Betreuung  nicht  besuchen,  ist  die  Fachkraft umgehend zu unterrichten.  
  
5. Abholzeiten 
 
Um  einen  geregelten  Betrieb  während  der  Betreuung  zu  ermöglichen  sind  die Abholzeiten  festgelegt.  Die  Abholung  erfolgt  grundsätzlich  an  der  Eingangstür  der Betreuungseinrichtung. Außerhalb der Abholzeiten kann keine Abholung erfolgen.  
 
Verlässliche Grundschule: Abholzeit 13:00 Uhr 
 
Ganztagesbetreuung: Abholzeit   14:00 Uhr 
                                                                           15:30 – 16:15 Uhr* 
 
*Falls  Ausflüge  oder feste  Programme  geplant  sind,  gilt  generell eine Abholung ab 16:00 Uhr. Hier werden Sie von den Betreuungskräften rechtzeitig informiert.  
  
6. Essen 
 
Die Eltern können über die Mensa der BGG ein Mittagessen für ihre Kinder buchen. Das Mittagessen ist im Elternbeitrag nicht enthalten und ist gesondert zu entrichten. Die Buchung erfolgt aktuell über die Anwendung kitafino (www.kitafino.de) mit dem Registrierungscode 72500. Mit Stand 01.04.2024 kostet ein Essen 4,55 EUR.  
 
Sollten Sie keine Verpflegung über das Mensa Angebot wünschen, erwarten wir als Schulträger im Rahmen einer Ganztagesbetreuung die Mitgabe eines ausreichenden Vespers für Ihr Kind.  
 
Soweit möglich erfolgt während der Ferienbetreuung ebenfalls eine Verpflegung über die Mensa der BGG, die Eltern werden hierüber jeweils gesondert informiert.  
 
7. Versicherung/Verantwortung 
 
Die  Fachkraft  ist  während  der  Öffnungszeiten  für  die  ihr  anvertrauten  Kinder verantwortlich. 
 
Bad Urach, den 03.07.2024 
  
Elmar Rebmann 
Bürgermeister