Entgeltordnung für die Turn- und Festhalle Wittlingen

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§ 1 Erhebungsgrundsatz
Für die Benutzung der Turn- und Festhalle in Bad Urach-Wittlingen wird ein Entgelt nach Maßgabe dieser Entgeltordnung erhoben.

§ 2 Entstehung und Fälligkeit
Das Benutzungsentgelt wird innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Benutzung der Turn- und Festhalle kann von der Entrichtung eines Vorschusses auf das Benutzungsentgelt abhängig gemacht werden.

§ 3 Gebührenschuldner
Schuldner des Entgelts ist der Benutzer bzw. der Veranstalter. Mehrere Benutzer bzw. Veranstalter haften als Gesamtschuldner.

§ 4 Berechnung der Zeitdauer der Nutzung
Das Benutzungsentgelt wird ab dem Zeitpunkt der Hallenöffnung bis zum Ende der Veranstaltung pro Veranstaltungstag berechnet.

§ 6 Entgeltsätze

1)    Die gemieteten Räumlichkeiten sind nach Beendigung der Feier bzw. der Veranstaltung in gereinigtem Zustand zu übergeben. Näheres regelt die Benutzungsordnung.    
Wird bei der Abnahme der Räumlichkeiten und der Außenanlagen ein Reinigungsrückstand bzw. ein zusätzlicher Reinigungsbedarf festgestellt, werden für dessen Beseitigung durch Bedienstete der Stadt Bad Urach € 35,00 je angefangene Arbeitsstunde in Rechnung gestellt.
2)    Für die Benutzung der Turn- und Festhalle gelten die folgenden Entgeltsätze je Veranstaltungstag einschließlich des Mobiliars:

Benutzungsentgelt ermäßigt
Grundmiete 400,00 € 200,00 €
Heizkostenzuschlag
(vom 01.09. – 30.4.) 100,00 € 50,00 €
Küchenbenutzung 150,00 € 75,00 €
Nutzung Beschallungsanlage 100,00 € 50,00 €
Aufstuhlung/Abstuhlung
Reinigung/Inanspruchnahme Hausmeisterin

35,00 €/Std/Pers

35,00 €/Std/Pers

Separater Kühlwagen-Stromanschluss 50,00 € 25,00 €

3)    Vereine aus Wittlingen erhalten die Turn- und Festhalle zur Durchführung einer Veranstaltung einmal kostenlos im Jahr. Für jede weitere Nutzung wird eine Pauschalgebühr von 250,00 € fällig. 
4)    Bad Uracher Vereine und Einwohner können die Turn- und Festhalle zum ermäßigten Benutzungsentgelt anmieten.